Über uns

Die Praxis AKTIMED 2.0 bietet Ihnen ein breites Spektrum an zeitgemäßen physiotherapeutischen Behandlungsmethoden. Unsere langjährige Erfahrung und die in zahlreichen Fort- und Weiterbildungen erworbene fachliche Qualifikation des gesamten Praxisteams ermöglichen Ihnen eine individuelle und kompetente Betreuung.

Die moderne und funktionelle Praxisausstattung stellt Ihnen optimale Voraussetzungen, Ihren Ansprüchen an eine erfolgreiche Therapie gerecht zu werden.

Wertschätzung und respektvoller Umgang mit Ihnen und in unserem Team gehören zu unseren gelebten Leitbildern.

Die Praxis und deren Räumlichkeiten sind barrierefrei zu erreichen. Parkplätze finden Sie direkt vor dem Haus.

Gerne können Sie uns telefonisch unter 0931/ 99 10 430 erreichen.

Unsere Rezeptionszeiten sind
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die neue Heilmittelverordnung ist ab Januar 2021 in Kraft getreten:

Für Heilmittelverordnungen/Rezepte der gesetzlich versicherten Patienten gilt:

Die erste Behandlung muss innerhalb 28 Tagen nach der Ausstellung des ärztlichen Rezeptes erfolgen.

Eine „abgelaufene” Verordnung kann nach der neue Heilmittverordnung nicht mehr verlängert werden, d.h. Sie brauchen eine neue ärztliche Heilmittelverordnung/Rezept, da das Rezept mit der Überschreitung seine Gültigkeit verliert.

Für privatärztliche Verordnungen gelten noch keine Fristen.

Alle Kassenleistungen werden bei einer gültigen Therapieverordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Zuzahlung bei gesetzlich versicherten Patienten ist pro Therapieverordnung zu leisten (10 Euro und 10% des Kassensatzes).

Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.
Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig. Sie wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben.
Bei zu viel entrichteter Zuzahlung haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.

Mit einem gültigen Befreiungsausweis entfällt die Zuzahlung. 
Mit Privatpatienten vereinbaren wir einen Honorarsatz der in der Regel den 2,3 fachen Regelsatz nicht übersteigt. ( Infos zur Abrechnung mit der Kasse: )
Bei Patienten, die Beihilfe berechtig sind, orientieren wir uns an den Beihilfesätzen. Die Privatliquidation erfolgt nach abgeschlossener Behandlungsserie (Privatliquidation).
Durch unsere Qualifikationen und Zusatzausbildungen können wir alle Behandlungsmethoden, 
die der Arzt Ihnen verordnet, durchführen. 
Wir erfüllen die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkassen und sind von allen gesetzlichen Krankenkassen, alle privaten Krankenkassen und allen Berufsgenossenschaften anerkannt.