Verordnungen/Rezepte für Physiotherapie und Krankengymnastik
Eine physiotherapeutische/krankengymnastische Behandlung kann in jedem Alter für Sie relevant werden. Sollten Sie unter Problemen am Bewegungsapparat oder am Lymphsystem leiden, dann beraten wir Sie gerne. Die Entscheidung der Notwendigkeit einer Therapie als Krankenkassenleistung obliegt jedoch immer Ihrem Arzt. Bei behandlungsbedürftigen Beschwerden werden die Therapiekosen (sofern vom Arzt verordnet) von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Zuzahlungsfrei sind Kinder und Frauen mit schwangerschaftsbedingten Beschwerden,
Erwachsene ab 18 Jahre zahlen eine Gebühr (Zuzahlung: 10 % des jeweiligen Kassensatzes + 10 Euro Rezeptgebühr), es sei denn es liegt eine Gebührenbefreiung vor.
Rezepte für Krankengymnastik/Physiotherapie, Manuelle Therapie und Lymphdrainage etc. (siehe Leistungen) können je nach Störungsbild von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
- Orthopäden
- Hausärzte/Allgemeinärzte
- Chirurgen
- Hautärzte
- Internisten
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte
- Hals-Nasen-Ohren-Arzt
- Neurologen
Wenn Sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt bekommen haben, können Sie telefonisch, per Kontaktformular, per E-Mail oder persönlich Termine zur Behandlung vereinbaren. Beachten Sie bitte, dass die Therapieverordnung (bei gesetzlich Versicherten) Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, dass von Ihrem Arzt ein Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt wurde.
Anmeldung / Rezeption
Unsere Anmeldung ist zu diesen Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag von 08:00-16:00 Uhr und Freitag 08:00-12:00 Uhr :
Sie erreichen uns zu diesen Zeiten persönlich oder am Telefon. Sie können uns aber auch auf den Anrufbeantworter sprechen und gerne eine Email schicken. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Gerne dürfen Sie uns auch auf dem Anrufbeantworter ihr Anliegen und ihre Telefonnummer hinterlassen wir versuchen Sie schnellstmöglich zurückzurufen.
Erstvorstellung (erster Termin)
An Ihrem ersten Termin bei uns bringen Sie bitte Ihre ärztl. Verordnung (nicht älter als 28 Tage!), ein großes Handtuch für die Liege und Ihre Versichertenkarte mit.
Bitte kommen Sie etwas früher zu Ihrem ersten Termin, um Zeit für Organisatorisches wie Terminabstimmungen zu haben.
Rezepte, die 28 Tage NACH dem Ausstellungsdatum begonnen werden (bei gesetzlich Versicherten), verlieren ihre Gültigkeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese von Ihrem behandelten Arzt korrigiert werden bzw. neu ausgestellt werden müssen, damit wir sie annehmen dürfen.
Zuzahlung
Die Rezeptgebühr ist spätestens bei der 1.Behandlung an der Rezeption bar zu entrichten. Eine Zuzahlung bei gesetzlich versicherten Patienten ist pro Therapieverordnung zu leisten (10 Euro und 10% des Kassensatzes). Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten.
Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag fällig. Sie wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben.
Bei zu viel entrichteter Zuzahlung haben Sie einen Anspruch auf Erstattung.
Sie setzt sich aus 10 € Rezeptgebühr und 10% Ihrer Heilmittelverordnung zusammen. Die Heilmittelpreise Preise sind genau definiert
Absagen eines Termins
Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein wirtschaftlicher Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung.
Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, sofern wir die Terminlücke so kurzfristig nicht mehr füllen können.
Wartezeiten
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Wartezeiten von bis zu 10 Minuten auftreten können und dem normalen Praxisbetrieb geschuldet sind. Dies gilt in gleicher Weise bei Hausbesuchen, die sich aufgrund des Verkehrsaufkommens verspäten können.
Privatverordnung
Privatpreise
Unser Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH).
Wir vereinbaren mit unserer Honorarvereinbarung in der Regel mit Ihnen den 1,4 bis 1,9fachen Kassensatz.
Sollten Sie Fragen zu unseren Privatsätzen haben, dürfen Sie sich gerne vorab an unsere Mitarbeiter/innen an der Anmeldung wenden.
Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung
In letzter Zeit häufen sich leider Fälle, bei denen Patienten Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung durch ihre private Krankenkasse haben.
Viele Versicherungen führen hier unzutreffende Begründungen und Vorwände an.
Prüfen Sie jedoch vorher Ihre Versicherungsbedingungen, die Sie mit Vertragsabschluss unterzeichnet haben und deren Aktualisierungen.
Häufig sind Absetzungen durch Ihre Krankenversicherung nicht gerechtfertigt.
Info: Die beihilfefähigen Höchstsätze werden häufig als Obergrenze von den privaten Krankenversicherern bewertet.
Diese Höchstsätze sieht das Bundesministerium des Inneren nicht als kostendeckend für eine physiotherapeutische Behandlung an.
Info:Die beihilfefähigen Höchstsätze werden häufig als Obergrenze von den privaten Krankenversicherern bewertet.Diese Höchstsätze sieht das Bundesministerium des Inneren nicht als kostendeckend für eine physiotherapeutische Behandlung an.
Behandlung
Für ihre Behandlung bei uns sollten Sie folgendes mitbringen:
> 1 großes Handtuch
> Sportbekleidung und Turnschuhe für „KG am Gerät“
> bequeme Kleidung und saubere Schuhe da die Straßenschuhe an der Rezeption ausgezogen werden
Umkleide und Dusche ist vorhanden.